Lehrgangskonzept
Motorsägen-Grundlehrgang Ba.-Wü. ( GUV-I 8624 Modul 1+2 )
Sachkundenachweis für Selbstwerber
1. Haupt-Zielgruppe: PW – Besitzer, Unternehmer ( Selbstwerber Brennholz )
2. Teilnehmerzahl: 15-22 (Ziel: pro/Ausbilder 8 )
3. Ziel: Der Teilnehmer versteht die Regelfälltechnik und hat diese soweit geübt,
dass er unter einfachen Verhältnissen die Fällung eines Baumes durchführen kann.
4. Definition der Regelfälltechnik: - bis 25 cm BHD mit Fächerschnitt, einfache Schnittführung - über 25 cm BHD mit Stütz- bzw. Halteband Die prakt. Fällübungen finden unter einfachen Verhältnissen
(weitgehend ebenes, schwach geneigtes Gelände, keine Hänger), i.d.R. in Fichte, BHD 25-40 cm statt.
5. Lehrgangsdauer: 2 Tage
6. Der Inhalt des Lehrgangs gliedert sich in 4 jeweils halbtägige Blöcke:
1. Tag |
Inhalt |
Methode |
Block 1
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Theorie Unfallverhütung (PSA, Sicherheitseinrichtungen an der MS, Prüfzeichen, Fallbereich, Gefährdung Dritter, Absperren, Rettungskette)
Motorsägentypen und ihre Anwendungsbereiche
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Heft des GUV 50.0.7, Heft der LBG 4.3 VSG „Forst“ verteilen
Demonstration
Folien, Merkblatt, Film |
Mittagspause |
Block 2
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tägliche und wöchentliche Wartung und Pflege der MS,
Betriebsstoffe,
die Schneidegarnitur |
Demonstration und Übungen mit Schärfhilfen an Waldbesitzer-eigenen MS
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2. Tag |
Inhalt |
Methode |
Block 3
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Fällungstechnik Theorie/ Übung: Baumansprache, Arbeitsplatz,
Rückweiche, Rückweichplatz, Regelfälltechnik,
Grundregeln zu Holz in Spannung (Druck- und Zugverhältnisse),
Schätzen der Baumlängen
Die übrige Werkzeugausrüstung (Keile etc.)
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Folien, Merkblatt
Vorführung
Übungen am liegenden Baum
Übungen Fällungstechnik am „Marterpfahl“ oder am hohen Stock
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Mittagspause |
Block 4
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Fäll-und Entastungsübungen
im Wald |
Aufsicht führende FWM
Bäume aufarbeiten ohne 3-, 6-, 12- Punkt-Methode!
Auf HOLZ in Spannung von Fall zu Fall eingehen.
Einsatz Teilnehmer-eigener MS möglich.
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Liebe Kursteilnehmerin, lieber Kursteilnehmer!
Sie haben sich zu einem Kurs für Arbeitssicherheit und Arbeitstechnik mit der Motorsäge
angemeldet.
Wie Sie vielleicht wissen, ist die Arbeit mit der Motorsäge sehr gefährlich!
So erleidet z.B. jeder dritte Waldarbeiter pro Jahr einen Arbeitsunfall!
Zur Gewährleistung Ihrer Sicherheit ist daher gem. der einschlägigen Vorschriften folgende
persönliche Schutzausrüstung notwendig:
1. Helm mit Gesichts- und Gehörschutz(ca. 40 Euro)
2. Schnittschutzhose gem. EN 381 (ca. 75 Euro), erkennbar an folgendem Zeichen:
Nur bei Produkten mit diesem Zeichen können Sie davon ausgehen, dass sie
den aktuellen europäischen Vorschriften für den Einsatz mit der Motorsäge entsprechen!
Das Zeichen ist auf der Außenseite gut sichtbar angebracht!
Vorhandene Schnittschutzhosen nach alter Norm sind ebenfalls zulässig !
3. Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz (Lederschuhe: ca. 110 - 135 Euro, Gummistiefel: ca. 80 Euro ), erkennbar am gleichen Zeichen wie die Schnittschutzhose!
4. Arbeitshandschuhe (ca. 5 Euro)
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir einer Teilnahme ohne
die o.a. Ausrüstung auch in Ihrem Interesse nicht zulassen können.
Die Ausrüstung kann über den örtlichen Motorsägenhandel oder über Arbeitsschutzfirmen bezogen werden.
Eine rechtzeitige Beschaffung, mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn, ist anzuraten, da
erfahrungsgemäß nicht alle Größen vorrätig sind!
Für den Kurs wünschen wir Ihnen viel Freude und Erfolg!
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Lehrgangskonzept: Rheinland-Pfalz
Kursname: Motorsägenkurs Basis - MS Basis
Zielgruppe: Privatwaldbesitzende in Rheinland-Pfalz,
deren Lebenspartner sowie direkte Verwandtschaft (eingetrageneLebenspartnerschaft,Ehepartner,Eltern,Geschwister, Kinder,Schwiegerkinder, Enkel), die später den Spezialkurs
„MS Privatwald“ besuchen wollen, soweit sie entsprechende Arbeiten für den Waldbesitzer durchführen.
Inhalte • Grundlagen der Arbeitssicherheit
• Wartung und Pflege der Motorsäge (MS)
• Aufarbeitung von liegendem Holz
Dauer 8 x 45 Minuten
(i.d.R. 1 Tag, Verteilung auf max. zwei Tage ist möglich)
Teilnehmer 12 mit zwei Trainern (6 Teilnehmer pro Trainer)
Teilnahmevoraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung;
vollständige PSA; eigene Motorsäge
Veranstalter/Trainer Forsttechnische Dienste Schell / vom FBZ als Trainer zertifizierter FWM
Veranstaltungsort Theorie- und Werkstattunterricht in geeigneten Räumen vor Ort, praktisches Training in Wäldern vor Ort
Nachweis Förderung und Kostenerstattung
Spezifizierte Bescheinigung, die als Nachweis der geforderten Sachkunde zur nicht gewerblichen Aufarbeitung von liegendem Holz in PEFC- und FSC-zertifizierten Betrieben
von allen staatl. Forstämtern in Rheinland-Pfalz anerkannt wird.
Die Waldbauvereine erhalten für die Durchführung der Kurse Fördermittel.
Kursgebühren 60.- € / Person
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Kursname: Motorsägenkurs für Privatwaldbesitzer - MS Privatwald
Zielgruppe: Privatwaldbesitzende in Rheinland-Pfalz,
deren Lebenspartner sowie direkte Verwandtschaft (eingetragene Lebenspartnerschaft,
Ehepartner, Eltern, Geschwister, Kinder,
Schwiegerkinder, Enkel), soweit sie entsprechende
Arbeiten für den Waldbesitzer durchführen.
Inhalte Aufbauend auf Kursinhalt „MS Basis“2
• Arbeitssicherheit bei Fällungsarbeiten
• Theorie und Praxis der Fällung und Aufarbeitung
unter einfachen Verhältnissen (bzgl. Hangneigung, Baumstärke, Bestandesstruktur) in Laub und Nadelholz
Dauer 16 x 45 Minuten (2 Tage)
Teilnehmer 12 mit zwei Trainern (6 Teilnehmer pro Trainer)
Teilnahmevoraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung; vollständige PSA; eigene Motorsäge
Veranstalter/Trainer Forsttechnische Dienste Schell vom FBZ als Trainer zertifizierte
FWM und FW zertifizierter privater Anbieter, TAB der Berufsgenossenschaft
Veranstaltungsort Theorie- und Werkstattunterricht in geeigneten Räumen
vor Ort oder in der Mobilen Waldbauernschule, praktisches Training auf vorbereiteten Waldflächen vor Ort
Nachweis Förderung und Kostenerstattung Spezifizierte Teilnahmebescheinigung.
Die Waldbauvereine erhalten für die Durchführung der Kurse Fördermittel.
Kursgebühren 125.- € / Person
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Merkblatt für die pflegliche und sichere Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz
Lieber Brennholzkunde,
Sie haben die umweltfreundliche Bedeutung des nachwachsenden Rohstoffes Holz erkannt.
Die Nutzung von Holz als Brennstoff fördert den Klimaschutz, da Holz CO2-neutral verbrennt.
Zudem werden wertvolle und endliche Energieträger wie Gas und Öl eingespart.
Die Aufbereitung von Flächenlosen ist daher auch im Sinne des Klimaschutzes sehr zu begrüßen.
Vielen Dank für Ihr umweltfreundliches Interesse! Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Zeit im Wald!
Waldarbeit ist eine gefährliche Tätigkeit. Die Landesforstverwaltung legt deshalb besonderen Wert auf umweltgerechtes
und sicheres Arbeiten. Dies umfasst auch die Tätigkeit von Personen, die als Selbstwerber im Staatswald tätig sind. Im
Folgenden werden die für Sie wichtigsten Bestimmungen und Anforderungen des Forstbetriebes, u. a. nach den
Zertifizierungsrichtlinien (der Staatswald in Baden-Württemberg ist nach PEFC zertifiziert), zusammenfassend erläutert.
Die aufgeführten Regelungen für den Staatswald Baden-Württemberg sind für Sie als Brennholz-Selbstwerber verpflichtend
und dienen Ihrem eigenem Schutz. Verstöße führen zum Verlust des Flächenloses ohne Anspruch auf Rückvergütung
des Kaufpreises.
Arbeitssicherheit oder Unfallverhütung
Flächenlose werden nur an Personen vergeben, die mit der Motorsäge umgehen können. Als Nachweis eines sicheren
Umgangs wird grundsätzlich die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang verlangt. Es wird die Teilnahme
an einem Motorsägengrundlehrgang der Landesforstverwaltung empfohlen. Der Nachweis ist dem zuständigen
Revierleiter vor Beginn der Tätigkeit vorzulegen. Motorsägenarbeit ist im Staatswald Baden-Württemberg nur für
Personen nach Vollendung des 18. Lj. erlaubt. Für Ihre eigene Sicherheit und Gesundheit ist bei der Arbeit mit der
Motorsäge die persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen,
Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhen mit Schnittschutz, zu tragen. Alleinarbeit ist verboten. Die mitarbeitende
zweite Person sollte in der Lage sein, die im Ernstfall notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten und weitere
Rettungsmaßnahmen durchführen zu können. Erste-Hilfe-Material ist vor Ort mitzuführen. Stellen Sie sicher, dass Sie im
Notfall von Rettungskräften schnell gefunden werden, z.B. zuvor markanten Treffpunkt überlegen, Fahrzeug gut sichtbar
abstellen. Rufnummern für den Notfall sind 112 oder Vorwahl/19222. (Die UVV "Forst" können Sie z.B. auf der
Homepage der Unfallkrankenkasse Baden-Württembergs herunterladen: http://www.uk-bw.de)
Fällarbeiten bei stehenden Flächenlosen
Bei Fällarbeiten hat sich der Motorsägenführer zu vergewissern, dass sich innerhalb des Fallbereichs, (min doppelte
Baumlänge) nur die mit dem Fällvorgang beschäftigten Personen aufhalten und diese die erforderlichen Sicherheitsregeln
beachten (z.B. Benutzung der Rückweiche). Hängen gebliebene Bäume sind unverzüglich und fachgerecht zu
Boden zu bringen. Fällen Sie nur die von dem/der Revierleiter/in zugewiesenen und markierten Bäume. Nicht markierte
Bäume (auch Dürrständer) dürfen nicht entnommen oder beschädigt werden.
Maschinen- und Geräteeinsatz
Zulässig sind nur Maschinen, Geräte und Werkzeuge, die sich in einem betriebssicheren Zustand befinden und nach
Möglichkeit FPA anerkannt sind. Biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle, Sonderkraftstoffe und Hydraulikflüssigkeiten
sind, sofern technisch sinnvoll und möglich, zu verwenden. Seilwinden dürfen nur nach vorheriger Genehmigung
des/der Revierleiter(s)/in eingesetzt werden.
Fahren im Wald
Für die Aufarbeitung des Flächenloses dürfen nur Fahrwege, befestigte Maschinenwege und Rückegassen im dafür
notwendigen Umfang befahren werden (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h). Das Befahren der Bestandesflächen ist
verboten. Das Rücken des Holzes sollte nur bei Trockenheit oder Frost erfolgen.
Sperren von Wegen
Grundsätzlich dürfen Wege zur Aufarbeitung und Abfuhr von Holz nur mit Zustimmung und nach Anweisung des/der
zuständigen Revierleiter(s)/in gesperrt werden. Verkehrsbehinderndes Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet.
Werden bei Fällarbeiten Forst- oder Wanderwege beeinträchtigt, sind diese mit rot-weißem Warnband, Sperrschildern
und falls notwendig mit Warnposten zu sperren. Achten Sie dabei auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand des
Warnpostens (min. doppelte Baumlänge). Die Absperrung ist unmittelbar nach Beendigung der Arbeit wieder zu öffnen.
Aufarbeitung und Abtransport des Holzes
Der Anspruchszeitraum für die Fällung und Aufarbeitung, der zugewiesenen Bearbeitungsfläche einschließlich Abtransport
des eingeschlagenen Holzes, wird mit der Abfuhrfrist bei dem Verkauf oder auf der Rechnung bekannt gegeben.
Eine Verlängerung der Abfuhrfrist ist rechtzeitig mit dem/der Revierleiter/in abzustimmen. Die Holzrechung und das
Merkblatt sind während der Aufarbeitung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Weitergabe des Flächenloses
an Dritte bedarf der Zustimmung des/der zuständigen Revierleiter(s)/in. Wege, Gräben und Böschungen sind nach der
Arbeit wieder frei zu räumen.
Holzlagerung
Um die Holzabfuhr und die Wegeunterhaltung nicht zu beeinträchtigen, halten Sie mit gelagertem Holz einen Abstand
von 1 Meter zum Fahrbahnrand ein. Gräben müssen frei gehalten werden. An stehenden Bäumen darf kein Holz
aufgeschichtet werden. Folien, Planen oder ähnliche Materialien zum Abdecken des Holzes müssen UV-beständig und
farblich unauffällig sein. Nach Abfuhr des Holzes müssen sie vollständig entfernt werden. Notwendigenfalls werden sie
vom Forstbetrieb gegen Kostenersatz entfernt.
Haftung
Der Flächenlos-/Brennholzkäufer haftet bei Verschulden für Schäden gegenüber Dritten. Für Eigenschäden besteht kein
Versicherungsschutz durch den Forstbetrieb. Für die fahrlässig oder vorsätzlich am Waldbestand oder am Waldboden
verursachten Schäden behält sich der Waldeigentümer weitergehende Schadensersatzansprüche vor.
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