Motorsägenlehrgangskonzepte

        

 

 

Lehrgangskonzept

Motorsägen-Grundlehrgang  Ba.-Wü.  ( GUV-I 8624 Modul 1+2 ) 

Sachkundenachweis für Selbstwerber

 

1.        Haupt-Zielgruppe: PW – Besitzer, Unternehmer  ( Selbstwerber Brennholz )

2.        Teilnehmerzahl:         15-22 (Ziel: pro/Ausbilder 8 )

3.        Ziel: Der Teilnehmer versteht die Regelfälltechnik und hat diese soweit geübt,

dass er unter einfachen Verhältnissen die Fällung eines Baumes durchführen kann.

4.        Definition der Regelfälltechnik:
- bis 25 cm BHD mit Fächerschnitt, einfache Schnittführung
- über 25 cm BHD mit Stütz- bzw. Halteband
Die prakt. Fällübungen finden unter einfachen Verhältnissen

(weitgehend ebenes, schwach geneigtes Gelände, keine Hänger), i.d.R. in Fichte, BHD 25-40 cm statt.

5.        Lehrgangsdauer: 2 Tage

6.        Der Inhalt des Lehrgangs gliedert sich in 4 jeweils halbtägige Blöcke:

 

1. Tag

Inhalt

Methode

 

 

Block 1

 

 

 

Theorie Unfallverhütung (PSA, Sicherheitseinrichtungen an der MS, Prüfzeichen, Fallbereich, Gefährdung Dritter, Absperren, Rettungskette)

Motorsägentypen und ihre Anwendungsbereiche

 

Heft des GUV 50.0.7, Heft der LBG 4.3 VSG „Forst“ verteilen

Demonstration

Folien, Merkblatt, Film

Mittagspause

 

 

Block 2

 

 

tägliche und wöchentliche Wartung und Pflege der MS,

Betriebsstoffe,

die Schneidegarnitur

Demonstration und Übungen mit Schärfhilfen an Waldbesitzer-eigenen MS

 

 

2. Tag

Inhalt

Methode

 

 

 

Block 3

 

 

 

 

Fällungstechnik Theorie/ Übung: Baumansprache, Arbeitsplatz,

Rückweiche, Rückweichplatz, Regelfälltechnik,

Grundregeln zu Holz in Spannung (Druck- und Zugverhältnisse),

Schätzen der Baumlängen

Die übrige Werkzeugausrüstung (Keile etc.)

 

Folien, Merkblatt

Vorführung

Übungen am liegenden Baum

Übungen Fällungstechnik am „Marterpfahl“ oder am hohen Stock

 

Mittagspause

 

 

 

Block 4

 

Fäll-und Entastungsübungen

im Wald

Aufsicht führende FWM

 

Bäume aufarbeiten ohne 3-, 6-, 12- Punkt-Methode!

Auf HOLZ in Spannung von Fall zu Fall eingehen.

Einsatz Teilnehmer-eigener MS möglich.

 

 

 

 

Liebe Kursteilnehmerin, lieber Kursteilnehmer!

 

Sie haben sich zu einem Kurs für Arbeitssicherheit und Arbeitstechnik mit der Motorsäge

angemeldet.

 

Wie Sie vielleicht wissen, ist die Arbeit mit der Motorsäge sehr gefährlich!

So erleidet z.B. jeder dritte Waldarbeiter pro Jahr einen Arbeitsunfall!

 

Zur Gewährleistung Ihrer Sicherheit ist daher gem. der einschlägigen Vorschriften folgende

persönliche Schutzausrüstung notwendig:

 

1. Helm mit Gesichts- und Gehörschutz(ca. 40 Euro)

2. Schnittschutzhose gem. EN 381 (ca. 75 Euro), erkennbar an folgendem Zeichen:

 

Nur bei Produkten mit diesem Zeichen können Sie davon ausgehen, dass sie

den aktuellen europäischen Vorschriften für den Einsatz mit der Motorsäge entsprechen!

Das Zeichen ist auf der Außenseite gut sichtbar angebracht!

 

Vorhandene Schnittschutzhosen nach alter Norm sind ebenfalls zulässig !

 

3. Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz (Lederschuhe: ca. 110 - 135 Euro, Gummistiefel: ca. 80 Euro ), erkennbar am gleichen Zeichen wie die Schnittschutzhose!

 

4. Arbeitshandschuhe (ca. 5 Euro)

 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir einer Teilnahme ohne

die o.a. Ausrüstung auch in Ihrem Interesse nicht zulassen können.

 

Die Ausrüstung kann über den örtlichen Motorsägenhandel  oder über Arbeitsschutzfirmen bezogen werden.

 

Eine rechtzeitige Beschaffung, mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn, ist anzuraten, da

erfahrungsgemäß nicht alle Größen vorrätig sind!

 

Für den Kurs wünschen wir Ihnen viel Freude und Erfolg!

 

 

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Lehrgangskonzept:  Rheinland-Pfalz

 

 

Kursname: Motorsägenkurs Basis - MS Basis

 

Zielgruppe: Privatwaldbesitzende in Rheinland-Pfalz,

 

deren Lebenspartner  sowie direkte Verwandtschaft (eingetrageneLebenspartnerschaft,Ehepartner,Eltern,Geschwister, Kinder,Schwiegerkinder, Enkel), die später den Spezialkurs

„MS Privatwald“ besuchen wollen, soweit sie entsprechende Arbeiten für den Waldbesitzer durchführen.

 

Inhalte Grundlagen der Arbeitssicherheit

Wartung und Pflege der Motorsäge (MS)

Aufarbeitung von liegendem Holz

 

Dauer 8 x 45 Minuten

(i.d.R. 1 Tag, Verteilung auf max. zwei Tage ist möglich)

Teilnehmer 12 mit zwei Trainern (6 Teilnehmer pro Trainer)

 

Teilnahmevoraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung;

vollständige PSA; eigene Motorsäge

Veranstalter/Trainer  Forsttechnische Dienste Schell / vom FBZ als Trainer zertifizierter FWM

 

Veranstaltungsort Theorie- und Werkstattunterricht in geeigneten Räumen vor Ort, praktisches Training in Wäldern vor Ort

 

Nachweis Förderung und Kostenerstattung

Spezifizierte Bescheinigung, die als Nachweis der geforderten Sachkunde zur nicht gewerblichen Aufarbeitung von liegendem Holz in PEFC- und FSC-zertifizierten Betrieben

von allen staatl. Forstämtern in Rheinland-Pfalz anerkannt wird.

Die Waldbauvereine erhalten für die Durchführung der Kurse Fördermittel.

 

Kursgebühren 60.- € / Person

 

 

 

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Kursname: Motorsägenkurs für Privatwaldbesitzer - MS Privatwald

 

Zielgruppe: Privatwaldbesitzende in Rheinland-Pfalz,

 

deren Lebenspartner sowie direkte Verwandtschaft (eingetragene Lebenspartnerschaft,

Ehepartner, Eltern, Geschwister, Kinder,

Schwiegerkinder, Enkel), soweit sie entsprechende

Arbeiten für den Waldbesitzer durchführen.

 

Inhalte Aufbauend auf Kursinhalt „MS Basis“2

Arbeitssicherheit bei Fällungsarbeiten

Theorie und Praxis der Fällung und Aufarbeitung

 

unter einfachen Verhältnissen (bzgl. Hangneigung, Baumstärke, Bestandesstruktur) in Laub und Nadelholz

 

Dauer 16 x 45 Minuten (2 Tage)

 

Teilnehmer 12 mit zwei Trainern (6 Teilnehmer pro Trainer)

 

Teilnahmevoraussetzungen

 

Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung; vollständige PSA; eigene Motorsäge

 

Veranstalter/Trainer Forsttechnische Dienste Schell vom FBZ als Trainer zertifizierte

FWM und FW  zertifizierter privater Anbieter, TAB der Berufsgenossenschaft

 

Veranstaltungsort Theorie- und Werkstattunterricht in geeigneten Räumen

vor Ort oder in der Mobilen Waldbauernschule, praktisches Training auf vorbereiteten Waldflächen vor Ort

 

Nachweis Förderung und Kostenerstattung Spezifizierte Teilnahmebescheinigung.

 

Die Waldbauvereine erhalten für die Durchführung der Kurse Fördermittel.

 

Kursgebühren 125.- € / Person

 

 

 

 

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Merkblatt für die pflegliche und sichere Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz

 

Lieber Brennholzkunde,

Sie haben die umweltfreundliche Bedeutung des nachwachsenden Rohstoffes Holz erkannt.

Die Nutzung von Holz als Brennstoff fördert den Klimaschutz, da Holz CO2-neutral verbrennt.

Zudem werden wertvolle und endliche Energieträger wie Gas und Öl eingespart.

Die Aufbereitung von Flächenlosen ist daher auch im Sinne des Klimaschutzes sehr zu begrüßen.

Vielen Dank für Ihr umweltfreundliches Interesse! Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Zeit im Wald!

 

Waldarbeit ist eine gefährliche Tätigkeit. Die Landesforstverwaltung legt deshalb besonderen Wert auf umweltgerechtes

und sicheres Arbeiten. Dies umfasst auch die Tätigkeit von Personen, die als Selbstwerber im Staatswald tätig sind. Im

Folgenden werden die für Sie wichtigsten Bestimmungen und Anforderungen des Forstbetriebes, u. a. nach den

Zertifizierungsrichtlinien (der Staatswald in Baden-Württemberg ist nach PEFC zertifiziert), zusammenfassend erläutert.

Die aufgeführten Regelungen für den Staatswald Baden-Württemberg sind für Sie als Brennholz-Selbstwerber verpflichtend

und dienen Ihrem eigenem Schutz. Verstöße führen zum Verlust des Flächenloses ohne Anspruch auf Rückvergütung

des Kaufpreises.

 

Arbeitssicherheit oder Unfallverhütung

Flächenlose werden nur an Personen vergeben, die mit der Motorsäge umgehen können. Als Nachweis eines sicheren

Umgangs wird grundsätzlich die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang verlangt. Es wird die Teilnahme

an einem Motorsägengrundlehrgang der Landesforstverwaltung empfohlen. Der Nachweis ist dem zuständigen

Revierleiter vor Beginn der Tätigkeit vorzulegen. Motorsägenarbeit ist im Staatswald Baden-Württemberg nur für

Personen nach Vollendung des 18. Lj. erlaubt. Für Ihre eigene Sicherheit und Gesundheit ist bei der Arbeit mit der

Motorsäge die persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen,

Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhen mit Schnittschutz, zu tragen. Alleinarbeit ist verboten. Die mitarbeitende

zweite Person sollte in der Lage sein, die im Ernstfall notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten und weitere

Rettungsmaßnahmen durchführen zu können. Erste-Hilfe-Material ist vor Ort mitzuführen. Stellen Sie sicher, dass Sie im

Notfall von Rettungskräften schnell gefunden werden, z.B. zuvor markanten Treffpunkt überlegen, Fahrzeug gut sichtbar

abstellen. Rufnummern für den Notfall sind 112 oder Vorwahl/19222. (Die UVV "Forst" können Sie z.B. auf der

Homepage der Unfallkrankenkasse Baden-Württembergs herunterladen: http://www.uk-bw.de)

 

Fällarbeiten bei stehenden Flächenlosen

Bei Fällarbeiten hat sich der Motorsägenführer zu vergewissern, dass sich innerhalb des Fallbereichs, (min doppelte

Baumlänge) nur die mit dem Fällvorgang beschäftigten Personen aufhalten und diese die erforderlichen Sicherheitsregeln

beachten (z.B. Benutzung der Rückweiche). Hängen gebliebene Bäume sind unverzüglich und fachgerecht zu

Boden zu bringen. Fällen Sie nur die von dem/der Revierleiter/in zugewiesenen und markierten Bäume. Nicht markierte

Bäume (auch Dürrständer) dürfen nicht entnommen oder beschädigt werden.

 

Maschinen- und Geräteeinsatz

Zulässig sind nur Maschinen, Geräte und Werkzeuge, die sich in einem betriebssicheren Zustand befinden und nach

Möglichkeit FPA anerkannt sind. Biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle, Sonderkraftstoffe und Hydraulikflüssigkeiten

sind, sofern technisch sinnvoll und möglich, zu verwenden. Seilwinden dürfen nur nach vorheriger Genehmigung

des/der Revierleiter(s)/in eingesetzt werden.

 

Fahren im Wald

Für die Aufarbeitung des Flächenloses dürfen nur Fahrwege, befestigte Maschinenwege und Rückegassen im dafür

notwendigen Umfang befahren werden (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h). Das Befahren der Bestandesflächen ist

verboten. Das Rücken des Holzes sollte nur bei Trockenheit oder Frost erfolgen.

 

Sperren von Wegen

Grundsätzlich dürfen Wege zur Aufarbeitung und Abfuhr von Holz nur mit Zustimmung und nach Anweisung des/der

zuständigen Revierleiter(s)/in gesperrt werden. Verkehrsbehinderndes Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet.

Werden bei Fällarbeiten Forst- oder Wanderwege beeinträchtigt, sind diese mit rot-weißem Warnband, Sperrschildern

und falls notwendig mit Warnposten zu sperren. Achten Sie dabei auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand des

Warnpostens (min. doppelte Baumlänge). Die Absperrung ist unmittelbar nach Beendigung der Arbeit wieder zu öffnen.

 

Aufarbeitung und Abtransport des Holzes

Der Anspruchszeitraum für die Fällung und Aufarbeitung, der zugewiesenen Bearbeitungsfläche einschließlich Abtransport

des eingeschlagenen Holzes, wird mit der Abfuhrfrist bei dem Verkauf oder auf der Rechnung bekannt gegeben.

Eine Verlängerung der Abfuhrfrist ist rechtzeitig mit dem/der Revierleiter/in abzustimmen. Die Holzrechung und das

Merkblatt sind während der Aufarbeitung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Weitergabe des Flächenloses

an Dritte bedarf der Zustimmung des/der zuständigen Revierleiter(s)/in. Wege, Gräben und Böschungen sind nach der

Arbeit wieder frei zu räumen.

 

Holzlagerung

Um die Holzabfuhr und die Wegeunterhaltung nicht zu beeinträchtigen, halten Sie mit gelagertem Holz einen Abstand

von 1 Meter zum Fahrbahnrand ein. Gräben müssen frei gehalten werden. An stehenden Bäumen darf kein Holz

aufgeschichtet werden. Folien, Planen oder ähnliche Materialien zum Abdecken des Holzes müssen UV-beständig und

farblich unauffällig sein. Nach Abfuhr des Holzes müssen sie vollständig entfernt werden. Notwendigenfalls werden sie

vom Forstbetrieb gegen Kostenersatz entfernt.

 

Haftung

Der Flächenlos-/Brennholzkäufer haftet bei Verschulden für Schäden gegenüber Dritten. Für Eigenschäden besteht kein

Versicherungsschutz durch den Forstbetrieb. Für die fahrlässig oder vorsätzlich am Waldbestand oder am Waldboden

verursachten Schäden behält sich der Waldeigentümer weitergehende Schadensersatzansprüche vor.

 

       

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